Vierländer Volksbank eG soll fusionieren. igenos e.V. die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder informiert!
Liebe Mitglieder der Vierländer Volksbank eG
Holt euch eure Genossenschaft zurück! Eine Fusion ist die schlechteste aller Lösungen.
Wollt ihr das komplette Vermögen eurer Genossenschaft einfach verschenken?
Behaltet das Geld eurer Vorväter im Ort.
Darum leitet dieses Mail unbedingt an Freunde, Bekannte, andere Betroffene und an eure Politiker weiter. Dafür gibt es oben eine Schaltfläche. Ihre Fragen und Kommentare können Sie weiter unten öffentlich einstellen oder direkt an uns richten. Aber was gibt es für Alternativen zur Fusion?
Das Buch: Unsere Volks- oder Raiffeisenbank soll fusionieren beantwortet ihrer Fragen. Sie können das Buch sofort zum Preis von 7,90 € versandkostenfrei beim Autor bestellen. (Ab April 2018 auch im Buchhandel erhältlich)
Welchen Gegenwert hat mein Geschäftsanteil an der Vierländer Volksbank eG? Diese Frage beantwortet diese Sonderausgabe mit den Bilanz-Zahlen Ihrer Volksbank.
Diese Sonderausgabe wurde speziell für die Mitglieder der Vierländer Volksbank eG erstellt und unterliegt nicht der Buchpreisbindung. Lieferbar ab 10 Exemplare frei Haus gegen Kostenerstattung in Höhe von 55,– € Weitere Staffelpreise finden Sie hier.
Unser Autor Georg Scheumann ist ein genossenschaftlicher Bankbetriebswirt und ehemaliger Vorstand einer Raiffeisenbank. Heute ist Georg Scheumann als igenos Vorstandsmitglied für die Genossenschaftsbanken und Energiegenossenschaften zuständig.
igenos e.V. befasst sich auch mit dem Bankensterben und kommt zu folgenden Ergebnis. Es gibt keine Fusion auf Augenhöhe. Die übergebende Genossenschaft wird aufgelöst und im Genossenschaftsregister gelöscht. Die betroffenen Mitglieder verschenken ihr Genossenschaftsvermögen ohne Gegenleistung. Es gibt auch keinerlei Bestandsgarantie für heute bestehende Bankfilialen. So wird das Bankvermögen der Vierländer Volksbank eG per 31.12.2016 (Bilanzdaten) bewertet.
Die von igenos ausgewerteten 33 Banken verfügen über ein Vermögen von 1.538.620.367,– Euro. Diese Werte werden bei der Auflösung der Genossenschaft ohne Wissen der Mitglieder verschenkt. Diese Summe ergibt sich aus den 33 hier aufgelisteten Fusionskandidaten. Weitere Informationen zu igenos e.V. finden Sie hier:
www.igenos.de www.genossenschaftswelt.de www.genonachrichten.de
Deutschland ist weltweit das einzige Land in dem der “Schutz der Genossen vor ihren Verwaltungsorganen“ bereits Ende des 19. Jahrhunderts offiziell im Parlament eingefordert wurde. In den vergangenen 130 Jahren ist keine Besserung eingetreten. Im Gegenteil, während der Nazi Zeit wurden die Genossenschaftsverbände durch die Einführung des Führerprinzips und entsprechenden Gesetzesänderungen deutlich gestärkt. Aus der ursprünglichen Genossenschaftsidee „Mitbestimmung von unten nach oben“ wurde so die „Fremdbestimmung von oben nach unten“. igenos e.V. setzt sich im Rahmen der Initiative coopgo.de für die Erneuerung ein. Informieren Sie sich über die coopgo Initiative und gründen Sie mit coopgo ihre eigene Genossenschaft – wir zeigen Ihnen wie Genossenschaft wirklich funktioniert.
igenos e.V. ist die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder.
Wir setzen uns für die Rechte der Genossenschaftsmitglieder ein. Wo Genossenschaft drauf steht muss auch Genossenschaft drin sein. Das gilt für jede Genossenschaft.
Volker Beuthien / Verena Klappstein. Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?
2 Kommentare.
Bis zum 31.12.2016 haben die Mitglieder der Vierländer Volksbank gemeinsam ein Genossenschaftsvermögen von 32.633.252,50 € aufgebaut. Dieses soll jetzt, nach dem Willen des Vorstands, offenbar mit Zustimmung des zuständigen Genossenschaftsverbands, ersatzlos und zusammen mit allem weiteren Besitz an die Volksbank Stormarn übertragen, also verschenkt werden.
Und niemand sagt den Mitgliedern, dass auf jeden einzelnen Geschäftsanteil von 50 € ein rechnerischer Vermögensanteil von 2.825,15 € entfällt.
igenos e.V. hat deshalb dem Vorstand der Vierländer Volksbank den folgenden offenen Brief geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 23. März 1889 wurde im damaligen Reichstag der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor Ihren eigenen Verwaltungsorganen angesprochen und gefordert. Wir von igenos e.V., der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder, haben uns diese Forderung zu eigen gemacht und auf Wiedervorlage gelegt.
Sie betreiben die Fusion mit einer Nachbargenossenschaft. Diese Fusion soll nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes als Verschmelzung durch Vermögensübertragung, bei gleichzeitiger Auflösung Ihrer übertragenden Genossenschaft stattfinden. Das eigene Vermögen Ihrer Genossenschaft, welches Sie beabsichtigen als Ganzes ersatzlos an die übernehmende Genossenschaft zu übertragen, betrug Ende des Jahres 2016 immerhin 32.633.252,00 €. Auf jeden einzelnen Geschäftsanteil von 50,00 € entfallen dadurch rechnerisch zusätzlich 2.825,15 €.
Als Vorstand der Vierländer Volksbank eG sind Sie treuhänderischer Verwalter des Ihnen von den Mitgliedern anvertrauten Vermögens der Genossenschaft. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Treue- und Sorgfaltspflicht Ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet Sie zu absoluter Transparenz und Offenheit. Ganz besonders gilt dies, wenn die Existenz und das Fortbestehen der Genossenschaft betroffen ist.
Uns ist bekannt, dass seitens der genossenschaftlichen Prüfungsverbände gewünscht ist, solche Berechnungen und Beträge den Mitgliedern nicht zur Kenntnis zu bringen, um Begehrlichkeiten der Mitglieder zu vermeiden. Solches hat jedoch mit Genossenschaft sowie genossenschaftlicher Solidarität und Selbstbestimmung nichts zu tun.
Das Transparenzgebot in Verbindung mit der Ihnen obliegenden Treuepflicht verpflichtet Sie, Ihre Mitglieder – vor Abstimmung über die von Ihnen und dem Aufsichtsrat favorisierte Verschmelzung durch Übergabe – auch über andere Möglichkeiten die das Umwandlungsrecht kennt, sowie auch über einen Verkauf des reinen Bankgeschäfts, zu informieren. Denn nur durch umfassende ausführlichste Informationen, auch hinsichtlich finanzieller Vermögensvorteile für das einzelne Mitglied und genügend Zeit sich darüber eine Meinung zu bilden, kann ein Mitglied erkennen, für welche Möglichkeit es sich entscheiden möchte.
Wir bitten Sie daher, vor Abstimmung über die geplante Fusion, Ihrer bestehenden Pflicht zu vollständiger Transparenz und Information nachzukommen. Eine lapidare Aussage, dass von Vorstand und Aufsichtsrat sämtliche weiteren Möglichkeiten geprüft und als mit den Belangen der Mitglieder nicht vereinbar befunden wurden, genügt Ihrer Treue- und Sorgfaltspflicht nicht. Insbesondere, da die von Ihnen vorgeschlagene Verschmelzung durch Vermögensübertrag den Kern und den Bestand der Genossenschaft selbst betrifft.
Ihr zuständiger Genossenschaftsverband hat begutachtet und offenbar bestätigt, dass die Fusion in der von Ihnen geplanten Form mit den Belangen und Interessen der Mitglieder Ihrer Genossenschaft vereinbar ist. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich zum Schutz Ihrer eigenen Person vom begutachtenden Prüfungsverband eine Haftungsübernahmeerklärung für den Fall von Schadenersatzansprüchen nach § 25 UmwG oder ähnlichem ausstellen zulassen.
„Genossenschaften sind im Grunde dem Transparenzgedanken verpflichtet. Wer so viele Mitglieder hat, muss Auskunft geben, muss sich klar ausdrücken.“ Dieser Aussage unserer Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel stimmen wir uneingeschränkt zu.
Wir bitten Sie dieses Schreiben auch Ihrem Aufsichtsrat vorzulegen. Gemäß § 41 GenG gilt für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder § 34 GenG sinngemäß.
Mit genossenschaftlichen Grüßen
Die Frage wie hoch ist das Vermögen unserer Genossenschaft:
Das Bankvermögen der Vierländer Volksbank eG liegt auf Basis der ausgewerteten Bilanzen von 2016 bei mehr als 32 Millionen €